Bei der Durchführung von Bauvorhaben sind öffentliche und private Bauherren angehalten,
die Baustellenverordnung umzusetzen. Diese Verordnung schreibt vor,
dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben sind öffentliche und private Bauherren angehalten,
die Baustellenverordnung umzusetzen. Diese Verordnung schreibt vor,
dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat.