SICHERHEITS- &
GESUNDHEITS­KOORDINATION

Fachkundige Planung und Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen auf Ihrer Baustelle

UNSER AUFTRAG – IHRE GESUNDHEIT!

Bei der Durchführung von Bauvorhaben sind öffentliche und private Bauherren angehalten,
die Baustellenverordnung umzusetzen. Diese Verordnung schreibt vor,
dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat.

Fachkundige Planung und Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen auf Ihrer Baustelle

UNSER AUFTRAG – IHRE GESUNDHEIT!

Bei der Durchführung von Bauvorhaben sind öffentliche und private Bauherren angehalten,
die Baustellenverordnung umzusetzen. Diese Verordnung schreibt vor,
dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat.

GEFAHREN­MINIMIERUNG

Minimierung der Gefährdung für alle am Bau tätigen Personen, sowie von unbeteiligten Dritten.

RECHTSSICHERHEIT

Ein hohes Maß an Rechtssicherheit für den Bauherrn bzw. für die am Projekt beteiligten Planer.

BAUSTELLEN­BEGEHUNGEN

Regelmäßige Begehungen Ihrer Baustelle mit engem Kontakt zu den ausführenden Gewerken.

KOSTENERSPARNISS

Vermeidung von Folgekosten durch Planungsfehler beim Bau von Arbeitsstätten durch Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung in der Planungsphase.

ERFOLG DURCH OPTIMALE ARBEITS­BEDINGUNGEN