Die Feuerbeschau ist die Aufgabe der Gemeinden. Wir begleiten die Gemeinden bei der Planung und dem Aufbau
der Feuerbeschau in ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist die Gemeinde in die Lage zu versetzen,
sämtliche Aufgaben der Feuerbeschau eigenständig und umfassend durchführen zu können.
Die Feuerbeschau ist die Aufgabe der Gemeinden. Wir begleiten die Gemeinden bei der Planung und dem Aufbau
der Feuerbeschau in ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist die Gemeinde in die Lage zu versetzen,
sämtliche Aufgaben der Feuerbeschau eigenständig und umfassend durchführen zu können.
Gemäß der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) vom 5. Juni 1999, die zuletzt durch Verordnung vom 16. Mai 2019 (GVBl. S. 315) geändert wurde, sind Gemeinden verpflichtet, regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten durchzuführen.